Faktu Salbe mit Dispenser Tb 60 g

Dieses Medikament darf gemäss dem schweizerischen Heilmittelgesetz nur auf Rezept versandt werden

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Faktu Salbe mit Dispenser Tb 60 g

ImportantInformation

Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

FAKTU®, Salbe

CPS Cito Pharma Services GmbH

Was ist Faktu und wann wird es angewendet?

Hämorrhoiden sind meist von Symptomen wie Schmerzen, Bluten, Nässen und Juckreiz begleitet. Der Hauptwirkstoff von Faktu, das Policresulen, wirkt bei Hämorrhoiden nur auf krankes Gewebe, indem dieses abgestossen wird, während gesundes Gewebe unbeeinflusst bleibt. Wundflächen werden abgedeckt, kleine Blutgefässe zusammengezogen und verschlossen. Dadurch hören Blutungen in kürzester Zeit auf, und Nässen und Brennen verschwinden. Ausserdem setzt eine verstärkte Durchblutung ein, die den Heilungsvorgang beschleunigt. Die bakterienabtötende Wirkung von Faktu verhindert die Ansiedlung von Krankheitserregern und verhindert bzw. beseitigt Entzündungen. Das Oberflächenanästhetikum Cinchocain lindert den Schmerz und den Juckreiz.

Faktu Salbe darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.

Was sollte dazu beachtet werden?

Es ist für einen regelmässigen Stuhlgang zu sorgen. Dazu gehört nebst genügend Flüssigkeit eine abwechslungsreiche Ernährung, die viel Faserstoffe, aber nur wenig schwer verdauliche Fette und keine scharfen Gewürze enthalten soll. Eine Analhygiene ist bei Hämorrhoidalbeschwerden besonders wichtig. Hierbei sollte der Darmausgang nach dem Stuhlgang zunächst mit einem weichen und saugfähigen Toilettenpapier vorsichtig gereinigt und anschliessend feucht nachgereinigt werden.

Wann darf Faktu nicht angewendet werden?

Faktu darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen Policresulen und Cinchocain sowie einigen Arzneimitteln zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika) es sei denn, dass der Arzt bzw. die Ärztin dies ausdrücklich gestattet hat.

Faktu darf nicht bei Kindern unter 12 Jahren angewendet werden.

Wann ist bei der Anwendung von Faktu Vorsicht geboten?

Bei Auftreten von allergischen Reaktionen ist die Behandlung zu unterbrechen und der Arzt/die Ärztin ist aufzusuchen. Während der Behandlung mit Faktu sollten Sie an derselben Stelle keine anderen Arzneimittel anwenden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden.

Darf Faktu während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Es liegen keine klinischen Daten zur Anwendung von Faktu bei Schwangeren vor. Daher dürfen Sie Faktu während der Schwangerschaft nur auf Verordnung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin verwenden, wenn die Anwendung zwingend notwendig ist.

Es ist nicht bekannt, ob die Wirkstoffe von Faktu in die Muttermilch übergehen. Deshalb sollte die Anwendung von Faktu während der Stillzeit vermieden werden.

Wie verwenden Sie Faktu Salbe?

Erwachsene: Soweit nicht anders verordnet, wird die Salbe 2- bis 3-mal täglich auf die erkrankten Stellen aufgetragen und nach Möglichkeit einmassiert, bei Anwendung im Darm nach vorheriger Entleerung.

Zur Einführung in den Darm dient die beiliegende Spezialkanüle (Dispenser).

Dispenser auf die Tube schrauben und in den After einführen. Durch leichten Druck auf die Tube fliesst die Faktu Salbe durch die seitlichen Austrittsöffnungen gleichmässig an die erkrankten Bereiche. Durch leichtes Drehen der Tube wird erreicht, dass die Faktu Salbe rundum verteilt wird.

Die Anwendung und Sicherheit von Faktu bei Kindern und Jugendlichen wurde bisher nicht geprüft. Faktu darf bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.

Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Faktu haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Faktu auftreten:

Gelegentlich auftretende Missempfindungen (z.B. Brennen oder Juckreiz) sind wirkstoffbedingt und verschwinden meist nach kurzer Zeit.

In Einzelfällen kann allergische Kontaktdermatitis (Kontaktekzem) auftreten. Diese kann sich äussern als entzündliche Rötungen der Haut mit Bläschenbildung, die mit länger anhaltendem Juckreiz einhergehen. In diesen Fällen ist die Behandlung zu unterbrechen und der Arzt oder die Ärztin aufzusuchen.

In Einzelfällen wurden allergische Reaktionen (z.B. Schwellungen in Gesicht und Rachen, Nesselfieber) berichtet. In diesen Fällen ist die Behandlung zu unterbrechen und der Arzt bzw. die Ärztin aufzusuchen.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.

Was ist ferner zu beachten?

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Mögliche Schwankungen in der Färbung der Salbe sind unbedenklich und haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit.

Lagerungshinweis

Nicht über 25 °C lagern.

Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

Weitere Hinweise

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Was ist in Faktu enthalten?

1 g Salbe enthält:

Wirkstoffe

50 mg Policresulen, 10 mg Cinchocainhydrochlorid

Hilfsstoffe

Macrogol 300, Macrogol 400, Antioxidationsmittel: Butylhydroxytoluol (E 321) und weitere Hilfsstoffe

Zulassungsnummer

41983 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie Faktu? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Salbe mit Dispenser, Tube mit 30 g und 60 g.

Zulassungsinhaberin

CPS Cito Pharma Services GmbH, 8610 Uster

Diese Packungsbeilage wurde im April 2020 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.