Cefamadar Tabl Blist 100 Stk
Art.Nr. 7430749
Cefamadar Tabl 100 Stk
ImportantInformation
Patienteninformation
Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
Cefamadar® Tabletten
AMZV
Was sind Cefamadar Tabletten und wann werden sie angewendet?
Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild können Cefamadar® Tabletten bei Übergewicht angewendet werden.
Was sollte dazu beachtet werden?
Eine krankheitsbedingte Ursache der Fettsucht ist vor Einnahme des Arzneimittels abzuklären.
Eine Langzeitanwendung sollte nur unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen. Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob Cefamadar® Tabletten gleichzeitig eingenommen werden dürfen.
Wann dürfen Cefamadar Tabletten nicht angewendet werden?
Cefamadar® Tabletten dürfen bei Kindern unter 14 Jahren nicht ohne ärztliche Verschreibung angewendet werden.
Bei Säuglingen und Kleinkindern sollen Cefamadar® Tabletten ebenfalls nicht angewendet werden. Cefamadar® Tabletten dürfen bei einer bekannten Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe nicht angewendet werden.
Wann ist bei der Einnahme von Cefamadar Tabletten Vorsicht geboten?
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
- an anderen Krankheiten leiden,
- Allergien haben oder
- andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden, insbesondere gegen die oben genannten Beschwerden.
Dürfen Cefamadar Tabletten während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen/angewendet werden?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.
Wie verwenden Sie Cefamadar Tabletten?
Falls vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene 1-3 mal täglich 1 Tablette ein. Kinder zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr maximal 2 Tabletten pro Tag. Cefamadar® Tabletten können gekaut oder mit etwas Flüssigkeit (z.B. Wasser) geschluckt werden. Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung.
Wenn bei der Behandlung eines Kindes die gewünschte Besserung nicht eintritt, ist mit ihm ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen.
Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Welche Nebenwirkungen können Cefamadar Tabletten haben?
Für Cefamadar® Tabletten sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.
Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie Cefamadar® Tabletten ab und informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.
Was ist ferner zu beachten?
Das Arzneimittel darf nur bis zum auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei Raumtemperatur (15-25° C) aufbewahren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin.
Was ist in Cefamadar Tabletten enthalten?
1 Tablette enthält: Calotropis gigantea (Madar) trit. D4 250 mg.
Das Präparat enthält zusätzliche Hilfsstoffe: Lactose, Magnesiumstearat.
Zulassungsnummer
56113 (Swissmedic)
Wo erhalten Sie Cefamadar Tabletten? Welche Packungen sind erhältlich?
In Apotheken, ohne ärztliche Verschreibung.
Packungen zu 100 und 200 Tabletten.
Zulassungsinhaberin
Steinberg Pharma AG, 8400 Winterthur
Herstellerin
Cefak KG, D-87437 Kempten
Diese Packungsbeilage wurde im August 2002 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.